Schlagwort: Messenger

  • Chat-Kontrolle – Neu gedacht

    Chat-Kontrolle – Neu gedacht

    Lokales Löschen statt zentraler Meldung: Eine alternative Implementierung der EU-Chatkontrolle?

    Ein technischer Ansatz zur CSAM-Bekämpfung würde bekannte Missbrauchsinhalte clientseitig erkennen und sofort löschen – ohne zentrale Meldung an Behörden. Die rechtliche und technische Analyse zeigt: Auch dieser Ansatz steht vor erheblichen Herausforderungen, könnte aber grundrechtskonformer sein als bisherige Vorschläge.

    Die Europäische Union ringt seit drei Jahren um eine Verordnung zur Bekämpfung von Kindesmissbrauchsmaterial (Child Sexual Abuse Regulation, CSAR). Nach sieben gescheiterten Ratspräsidentschaften und beispielloser Opposition von Kryptographen, Datenschützern und Technologieunternehmen steht am 14. Oktober 2025 die nächste kritische Abstimmung an. Der Kern des Konflikts: Wie lässt sich Kindesmissbrauch wirksam bekämpfen, ohne eine Massenüberwachung von 450 Millionen EU-Bürgern zu etablieren und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu untergraben?

    Ein alternativer Ansatz rückt in den Fokus: Clientseitiges Scanning mit lokaler Löschung, aber ohne zentrale Meldung. Bekannte CSAM-Hashes würden auf Nutzergeräten oder in Messenger-Apps abgeglichen, Treffer sofort gelöscht – ohne dass Behörden, Anbieter oder Meldestellen involviert werden. Diese Variante unterscheidet sich fundamental von den bisherigen Chat-Control-Vorschlägen. Doch ist sie technisch machbar, rechtlich zulässig und praktisch wirksam?

    Die aktuelle Sackgasse: Warum Chat Control 2.0 scheitert

    Der EU-Kommissionsvorschlag vom Mai 2022 sieht verpflichtende Detection Orders für alle Kommunikationsdienste vor – einschließlich verschlüsselter Messenger wie WhatsApp und Signal. Kompetente Behörden könnten Anbieter zwingen, drei Kategorien von Inhalten zu scannen: bekanntes CSAM (Hash-Matching), neues CSAM (KI-Klassifikatoren) und Grooming (Textanalyse). Gefundene Inhalte müssten an das neu zu gründende EU Centre on Child Sexual Abuse gemeldet werden, das sie an Europol und nationale Strafverfolgungsbehörden weiterleitet.

    Die Kritik ist vernichtend. European Digital Rights (EDRi) bezeichnet Chat Control als „das meistkritisierte EU-Gesetz aller Zeiten“. Im September 2025 unterzeichneten 587 Sicherheitsforscher und Kryptographen aus 34 Ländern einen offenen Brief, der vor „inakzeptabel hohen Falsch-Positiv- und Falsch-Negativ-Raten“ warnt. Signal drohte mit dem Rückzug aus dem EU-Markt. Das eigene Legal Service des Rates stufte Teile des Vorschlags als unverhältnismäßig und grundrechtswidrig ein.

    Drei zentrale Kritikpunkte dominieren: Massenüberwachung ohne VerdachtsmomentUntergrabung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung durch clientseitiges Scanning, und hohe Falsch-Positiv-Raten (Deutschland: 99.375 fälschlich gemeldete Chats/Fotos Unschuldiger 2024, +9% Anstieg). Die dänische Ratspräsidentschaft versucht derzeit einen Kompromiss, der aber im Wesentlichen frühere gescheiterte Ansätze recycelt – inklusive einer umstrittenen Ausnahme für Regierungskonten.

    Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) empfahlen in ihrer gemeinsamen Stellungnahme 04/2022 explizit, Grooming-Erkennung komplett aus dem Vorschlag zu entfernen und wiesen auf massive proportionalitätsprobleme hin.

    Der alternative Ansatz: Lokales Löschen ohne Meldung

    Die hier untersuchte Variante unterscheidet sich in einem entscheidenden Punkt von allen bisherigen Vorschlägen: Keine zentrale Meldung, keine Strafverfolgung, nur lokales Löschen.

    Technische Funktionsweise:

    1. NCMEC (National Center for Missing & Exploited Children) betreibt eine Datenbank mit über 5 Millionen verifizierten Hashes bekannter CSAM-Inhalte (Stand 2023, dreifach verifiziert mit 99,99% Genauigkeit laut Concentrix-Audit)
    2. Diese Hash-Datenbank wird auf Nutzergeräten integriert – entweder in Messenger-Apps oder direkt im mobilen Betriebssystem (iOS, Android)
    3. Vor dem Versenden von Bildern/Videos erstellt das Gerät einen Perceptual Hash des Inhalts
    4. Lokaler Abgleich mit der Datenbank auf dem Gerät
    5. Bei Treffer: Sofortige lokale Löschung der Datei
    6. Kritisch: Kein Report an Apple, Google, Meta, Europol oder nationale Behörden

    Dieser Ansatz vermeidet die drei größten Kritikpunkte an Chat Control: Keine Massenüberwachung durch zentrale Meldestellen, keine falschen Anschuldigungen Unschuldiger durch Behörden, und keine Aufbewahrung sensibler Daten über Nutzer.

    Technische Grundlagen: Perceptual Hashing erklärt

    Der Ansatz basiert auf Perceptual Hashing – fundamentally different from cryptographic hashing wie MD5 oder SHA-256.

    Kryptographische Hashes (MD5/SHA-256):

    • Avalanche-Effekt: Eine Änderung von nur einem Bit erzeugt komplett anderen Hash
    • Exakte Duplikaterkennung
    • Leicht zu umgehen: Größenänderung, Rotation, einzelnes Pixel ändern

    Perceptual Hashing (PhotoDNA, PDQ, NeuralHash):

    • Analysiert visuelle Merkmale: Farbverläufe, Frequenzspektren, Gradienten
    • PhotoDNA-Technik (Microsoft/Dartmouth 2009):
      • Konvertierung zu Graustufen, Normalisierung auf 26×26 Pixel
      • Unterteilung in 6×6-Pixel-Blöcke mit 2-Pixel-Überlappung
      • Berechnung von 4 Gradienten-Summationen pro Block
      • Discrete Cosine Transform (DCT) im Frequenzbereich
      • Erzeugt 144 Hash-Werte → feste digitale Signatur
    • Matching: Hamming-Distanz misst Bit-Unterschiede; Schwellenwert typisch 150-175

    Robustheit (Steinebach 2023, ACM):

    • JPEG-Kompression: ~99% Robustheit
    • Skalierung/Größenänderung: Hoch
    • Farbänderungen: Hoch
    • Cropping: Limitiert – verwundbar bei 2-5% Beschnitt
    • Rotation: Nicht robust

    Behauptete False-Positive-Rate: 1 zu 10-50 Milliarden (Microsoft/ITU-Angaben). Unabhängige Experten wie Dr. Neal Krawetz bezweifeln diese Zahlen als „Mischung aus Evaluation und mathematischen Annahmen“.

    Reale Genauigkeitsprobleme: Was die Zahlen verschweigen

    Die theoretisch extrem niedrigen False-Positive-Raten stehen im Widerspruch zu realen Daten:

    Irland (2020): Nur 20% der NCMEC-Meldungen wurden als tatsächliches CSAM bestätigt – 11,2% waren False Positives.

    Schweiz: 80% der maschinell generierten Meldungen stellten sich als unbegründet heraus.

    Deutschland (BKA 2024): 99.375 Chats/Fotos Unschuldiger fälschlich gemeldet (+9% Zunahme). ~50% aller NCMEC-Reports „nicht strafrechtlich relevant“.

    EU-Kommissarin Johansson (2023): 75% der NCMEC-Reports haben nicht die Qualität, mit der Polizei arbeiten kann.

    Diese Diskrepanz entsteht durch mehrere Faktoren: unterschiedliche nationale Rechtsdefinitionen von CSAM, Qualitätsprobleme bei der Hash-Verifikation, und die Kombination von Hash-Matching mit fehleranfälligeren KI-Klassifikatoren für „neues“ CSAM. Für reines Hash-Matching bekannter Inhalte liegt die Fehlerrate deutlich niedriger – aber selbst bei 1 zu 10 Milliarden produzieren Milliarden täglicher Bilder statistische Fehler.

    Google-Fälle (2022): Zwei Väter fotografierten ihre Söhne für telemedizinische Diagnosen. Googles PhotoDNA/KI-System flaggte die Bilder als CSAM. Polizeiliche Ermittlungen stellten fest: keine Straftat. Google deaktivierte die Accounts trotzdem dauerhaft – Totalverlust von Mails, Fotos, Dokumenten.

    Diese Fälle zeigen: Selbst mit menschlicher Überprüfung führen False Positives zu drastischen Konsequenzen. Bei lokalem Löschen ohne Meldung entfallen diese Konsequenzen – aber auch die Möglichkeit zur Korrektur.

    Client-Side Scanning: Apples gescheitertes Experiment

    Der prominenteste Versuch eines lokalen Scanning-Systems kam von Apple im August 2021. Das Unternehmen wollte NeuralHash zur CSAM-Erkennung auf iOS-Geräten implementieren – ausschließlich für iCloud Photos.

    Technisches Design (hochentwickelt):

    • NeuralHash: Neuronales Netz zur Erzeugung perzeptueller Hashes
    • Private Set Intersection (PSI): Kryptographisches Protokoll verhindert Leak von Non-Matches
    • Threshold Secret Sharing: Verschlüsselungskey nur rekonstruierbar nach mehreren Treffern
    • Device erstellt verschlüsselte „Safety Vouchers“ für jedes Bild
    • Erst nach Überschreiten einer Schwelle (Apple nannte keine Zahl) könnte Apple inner layer entschlüsseln
    • Dann: menschliche Überprüfung → NCMEC-Meldung falls bestätigt

    Der Backlash war massiv. Die akademische Antwort kam im Oktober 2021 mit dem Paper „Bugs in Our Pockets“ – unterzeichnet von Kryptographie-Koryphäen wie Whitfield Diffie, Ronald Rivest, Bruce Schneier, Ross Anderson, Steven Bellovin und anderen. Veröffentlicht im Journal of Cybersecurity (Oxford Academic).

    Kernkritikpunkte:

    1. Slippery Slope: Infrastruktur existiert, Regierungen werden Ausweitung fordern (Terrorismus, Urheberrecht, politische Inhalte)
    2. Datenbank-Manipulation: Angreifer könnten bösartige Hashes einschleusen, um gezielt Individuen zu überwachen
    3. Nicht auditierbar: Nutzer können nicht verifizieren, dass nur CSAM-Hashes in der Datenbank sind (Hashes nicht reversibel)
    4. Hash-Kollisionen: Innerhalb von 3 Wochen demonstrierten Forscher Kollisions-Angriffe auf NeuralHash
    5. Untergräbt Verschlüsselung: Scanning vor Verschlüsselung macht Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bedeutungslos
    6. Neue Angriffsfläche: Jedes Gerät wird zur Schwachstelle

    90+ Organisationen (ACLU, EFF, CDT) forderten Rückzug. Signal-Präsidentin Meredith Whittaker: „Hintertüren werden immer ausgenutzt“. Niederländische Geheimdienste warnten, Client-Side Scanning sei eine Bedrohung für nationale Sicherheit.

    Apple zog den Vorschlag im Dezember 2022 zurück. Erik Neuenschwander (Director User Privacy): „Das Scannen jedes privat gespeicherten iCloud-Inhalts würde neue Bedrohungsvektoren für Datendiebe schaffen“ und „die Tür für Massenüberwachung öffnen“. Apple implementierte stattdessen Advanced Data Protection – Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für iCloud Backups.

    Rechtliche Einordnung: DSGVO und EU-Grundrechtecharta

    Die entscheidende Frage: Wäre lokales Löschen ohne Meldung rechtlich zulässiger als die aktuellen Chat-Control-Vorschläge?

    DSGVO-Konformität: Komplexe Gemengelage

    Ja, es ist Datenverarbeitung: Auch lokales Scannen und Löschen fällt unter DSGVO Art. 4(2), da Inhalte analysiert werden. Erforderlich ist eine Rechtsgrundlage nach Art. 6(1) – wahrscheinlich durch Gesetz (6(1)(c) oder (e)).

    Transparenzpflichten (Art. 13-14): Nutzer müssen über Verarbeitung informiert werden. Paradox: Nutzer informieren → ermöglicht Umgehung. Nicht informieren → verstößt gegen DSGVO.

    Data Protection by Design (Art. 25): Lokales Löschen ist besser ausgerichtet als zentrale Speicherung, aber Scanning selbst verarbeitet dennoch Daten.

    EU-Grundrechtecharta: Der entscheidende Maßstab

    Art. 7 (Privatsphäre) und Art. 8 (Datenschutz): EDPB-EDPS-Stellungnahme 04/2022 macht klar – auch clientseitiges Scanning „ohne zentrale Meldung stellt einen Eingriff in Art. 7 und 8 dar“.

    „Essence of the Right“-Test (EuGH Schrems C-362/14): „Gesetzgebung, die Behörden auf generalisierter Basis Zugang zu Inhalten elektronischer Kommunikation erlaubt, muss als Kompromittierung des Wesensgehalts des Grundrechts auf Privatsphäre betrachtet werden.“

    Lokales Löschen ohne Meldung vermeidet diese Schwelle möglicherweise, da kein Behördenzugriff erfolgt. Aber: Das EDPB warnt, dass Grooming-Erkennung „den Kern von Art. 7 und 8 berühren könnte“.

    Chilling Effect (Digital Rights Ireland C-293/12): „Die Tatsache, dass Daten aufbewahrt werden, ohne dass Nutzer informiert sind, erzeugt das Gefühl konstanter Überwachung.“ Dies gilt auch für Scanning – selbst ohne Meldung.

    Verhältnismäßigkeitsprüfung nach Art. 52(1) Charta

    Jede Grundrechtseinschränkung muss fünf Kriterien erfüllen:

    1. Gesetzlich vorgesehen: Muss klar, zugänglich, vorhersehbar sein. Aus Tele2/Watson (C-203/15): „hinreichend klar, um Bürgern angemessene Hinweise zu geben, unter welchen Umständen Behörden zu solchen Maßnahmen befugt sind.“

    2. Wesensgehalt achten: Lokales Löschen berührt möglicherweise nicht den Wesensgehalt, da kein Behördenzugriff und keine Speicherung. Aber: Das Scanning selbst greift auf Inhalte zu.

    3. Ziel von allgemeinem Interesse: Kindesmissbrauch bekämpfen ist anerkanntes legitimes Ziel.

    4. Erforderlichkeit: Muss streng notwendig und die am wenigsten eingreifende Maßnahme sein. Aus Tele2/Watson: „Nur das Ziel der Bekämpfung schwerer Kriminalität kann schwerwiegende Eingriffe rechtfertigen.“ Problem für lokales Löschen: EDPB merkt an, dass es „leicht umgangen werden kann durch separate Verschlüsselungs-Apps“. Wenn nicht effektiv, scheitert es am Erforderlichkeitstest.

    5. Verhältnismäßigkeit (stricto sensu): Vorteile müssen Nachteile überwiegen.

    Aus Digital Rights Ireland (para 47): „Der Spielraum des EU-Gesetzgebers kann sich als begrenzt erweisen, abhängig von… der Art des durch die Charta garantierten Rechts.“

    EuGH-Rechtsprechung: Klare rote Linien

    Kernprinzip aus Tele2 und La Quadrature du Net (C-511/18): „Allgemeine und unterschiedslose Speicherungverletzt die Charta.“ „Selbst das Ziel der Bekämpfung schwerer Kriminalität kann… nicht rechtfertigen, dass Gesetzgebung, die allgemeine und unterschiedslose Speicherung vorsieht, als notwendig betrachtet wird.“

    Dieses Prinzip gilt auch für Scanning. Der EuGH unterscheidet wiederholt nicht zwischen „Speicherung“ und „Scanning“ als unterschiedliche Eingriffskategorien – es geht um „allgemeinen und unterschiedslosen Zugriff“ auf Kommunikationsinhalte.

    Ausnahmen (La Quadrature du Net):

    • Gezielte Speicherung bei schwerer Kriminalität
    • Echtzeit-Erfassung bei Verdächtigen schwerer Kriminalität
    • Allgemeine Speicherung von IP-Adressen (weniger eingreifend)

    Impliziert: Maßnahmen, die deutlich weniger eingreifend sind als allgemeine Datenspeicherung, könnten akzeptabel sein. Lokales Löschen könnte hier argumentieren.

    Neueste Entwicklung (La Quadrature du Net II C-470/21, April 2024): Gericht lockerte Standards leicht für IP-Adressen-Speicherung. Zeigt: EuGH bereit, Abstufungen der Eingriffsintensität zu machen.

    Lokales Löschen vs. Meldung: Der entscheidende Unterschied

    LOKALES LÖSCHEN – Vorteile:

    1. Kein Behördenzugriff: Vermeidet EuGH-Bedenken zu „Zugang auf generalisierter Basis“
    2. Keine Datenspeicherung: Kein Retention-Problem wie in Digital Rights Ireland
    3. Keine False-Positive-Konsequenzen: Unschuldige nicht bei Polizei gemeldet
    4. Geringeres Missbrauchsrisiko: Keine zentrale Datenbank für andere Zwecke nutzbar
    5. Weniger Chilling Effect: Keine Strafverfolgungsangst

    LOKALES LÖSCHEN – verbleibende Probleme:

    1. Immer noch „allgemein und unterschiedslos“: Betrifft alle Nutzer ohne individuellen Verdacht
    2. Inhaltsanalyse findet statt: Kommunikationsinhalte werden zugegriffen, analysiert
    3. Effektivitätsfragen: Wenn leicht umgehbar → scheitert an Erforderlichkeit
    4. Untergräbt Verschlüsselung: Erfordert clientseitiges Scanning vor Verschlüsselung
    5. Schwierige Aufsicht: Keine Reports → schwer zu kontrollieren, ob nur CSAM

    MELDUNG AN BEHÖRDEN – zusätzliche Probleme:

    1. Behördenzugriff auf Inhalte: Schrems-Bedenken zu „generalisiertem Zugang“
    2. Datenspeicherung: Reports bei Behörden gespeichert → Digital Rights Ireland
    3. False-Positive-Konsequenzen: Unschuldige polizeilich ermittelt
    4. Strengere Prüfung: Tele2: „Nur schwere Kriminalität rechtfertigt solche Maßnahmen“
    5. Zusätzliche Verfahrensgarantien: EuGH verlangt vorherige richterliche/unabhängige Prüfung für Behördenzugriff

    EDPB-EDPS Stellungnahme 04/2022: Die maßgebliche Einschätzung

    Zu bekanntem CSAM (Hash-Matching): „Derzeit scheinen nur Technologien zur Erkennung bekannten CSAM – d.h. Matching-Technologien mit Hash-Datenbanken – diese Standards generell erfüllen zu können.“ False-Positive-Rate von „nicht mehr als 1 zu 50 Milliarden (0,000000002%).“ Das ist die am ehesten vertretbare Art des Scannings.

    Zu neuem CSAM (KI-Klassifikatoren): „Ernsthafte Zweifel, inwieweit die Verfahrensgarantien… ausreichend sind.“ Technologien „anfällig für Fehler“ mit „relativ hohen Fehlerraten.“

    Zu Grooming (Text/Audio-Scanning): Empfehlung: „Sollte aus dem Vorschlag entfernt werden.“ „De facto allgemeine und unterschiedslose automatisierte Analyse textbasierter Kommunikation… respektiert nicht die Anforderungen von Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit.“ „Könnte sogar den Kern des Grundrechts auf Privatsphäre in Art. 7 berühren.“ „Chilling Effect auf Meinungsfreiheit besonders signifikant.“ Genauigkeitsrate von nur 88% als unzureichend eingestuft.

    Zu Verschlüsselung: „Nichts in der vorgeschlagenen Verordnung sollte als Verbot oder Schwächung von Verschlüsselung interpretiert werden.“ „Jede der Techniken zur Umgehung von E2EE… würde Sicherheitslücken einführen.“

    Council Legal Service: Vernichtendes Urteil

    Laut Medienberichten über die geleakte Stellungnahme des Rechtsdienstes des Rates (Mai 2023):

    • Teile zu clientseitigem Scanning sind „unverhältnismäßig und grundrechtswidrig“
    • Würde wahrscheinlich „allgemeines und unterschiedsloses“ Screening darstellen, entgegen EuGH-Rechtsprechung
    • Verpflichtendes Screening würde „einheitlich und ohne Unterschied für alle“ gelten
    • „Es ist hochwahrscheinlich, dass eine gerichtliche Überprüfung feststellen wird, dass die Screening-Pflichten ‚allgemein und unterschiedslos‘ sind“

    Technische Machbarkeit und Sicherheitsprobleme

    Kann ein OS-Level-Scanner umgangen werden?

    Ja – mühelos. Ana-Maria Cretu (EPFL Center for Digital Trust): „Alle Beweise deuten darauf hin, dass clientseitiges Scanning nicht effektiv wäre zur Erkennung von CSAM bei Vorhandensein von Gegnern.“

    Umgehungsmethoden:

    1. Einfache Bildmanipulation: Leichte Filter, Beschnitt >5%, Rotation, imperceptible Noise
    2. Alternative Kanäle: Apps ohne CSS, Custom-Apps, P2P, Darknet-Foren
    3. Pre-Encryption: Bilder separat verschlüsseln, passwortgeschützte Archive
    4. Modifizierte Clients: Jailbroken/gerootete Geräte, inoffizielle App-Versionen, Open-Source-Alternativen
    5. Steganographie: Inhalte in anderen Dateien verbergen

    Konsequenz: CSS stoppt nur unsophistizierte Akteure, während alle legitimen Nutzer überwacht werden. Tatsächliche Kriminelle – die selbstgehostete Darknet-Foren, verschlüsselte Archive, und Tor nutzen – bleiben unerreichbar.

    Kann CSS für andere Überwachung genutzt werden?

    Ja – das ist die größte Sicherheitsbesorgnis.

    Datenbank-Tainting (Jaap-Henk Hoepman 2023): Demonstrierte Methode, harmlos aussehende Bilder zu erstellen, die CSAM-Fingerprints matchen. Bösartige Entität könnte synthetische CSAM-Bilder bei Abuse Center einreichen. Reales Bild A (kein CSAM) wird so gestaltet, dass es Fingerprint von synthetischem Bild B′ matched. Nutzer mit Bild A wird geflaggt. Ermöglicht gezielte Angriffe auf Individuen.

    Government Pressure – Historische Präzedenzfälle:

    • USA PATRIOT Act Massen-Metadaten-Sammlung
    • NSA PRISM-Programm
    • China: WeChat scannt bereits auf politische Inhalte

    Wahrscheinliche Ausweitung:

    • Terrorismus-Inhalte (bereits in EU Chat Control vorgeschlagen)
    • Urheberrechtsverletzungen
    • „Desinformation“/„Misinformation“
    • Politische Dissidenten-Bilder (Tiananmen-Platz, Dalai Lama in China)
    • LGBTQ+-Inhalte (illegal in 70+ Ländern)
    • Religiöse Inhalte (variiert nach Land)

    Apples ursprüngliche Antwort: „Wir werden solche Forderungen ablehnen.“ Kritiker: Sobald Infrastruktur existiert, wird rechtlich/politischer Druck unwiderstehlich. Technische Fähigkeit = eventueller Einsatzdruck.

    Technische Realität: Von der Perspektive des Systems sind alle Hashes identisch. Keine Möglichkeit, CSAM-Hash von politischem Bild-Hash zu unterscheiden. Nur Policy verhindert Ausweitung, nicht Technologie.

    Auswirkungen auf verschlüsselte Messenger

    Fundamentales Problem: Client-Side Scanning ist inkompatibel mit dem Vertrauensmodell von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.

    Traditional E2EE-Versprechen:

    1. Nur Sender und Empfänger können Nachrichteninhalte lesen
    2. Kein Dritter kann auf Inhalte zugreifen, auch nicht der Dienstanbieter
    3. Inhalt geschützt in Transit und auf Servern
    4. Vertrauensmodell: Nutzer vertraut seinem Gerät und dem Gerät des Korrespondenten

    CSS untergräbt diese Versprechen:

    • Inhalt wird vor Verschlüsselung analysiert
    • Gerät wird zum Gegner des Nutzers
    • Vertrauensgrenze kollabiert
    • Dritte (Dienstanbieter, Regierung) erhalten Zugang zu Inhalt

    Electronic Frontier Foundation (2019): „Obwohl es technisch einige Eigenschaften von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aufrechterhält, würde clientseitiges Scanning die Privatsphären- und Sicherheitsgarantien der Verschlüsselung aushöhlen.“

    Internet Society: „CSS macht den Zweck von Verschlüsselung zunichte, schafft neue Sicherheitsrisiken, und gefährdet die Privatsphäre der Europäer.“

    Signal-Reaktion: Meredith Whittaker drohte mit EU-Marktaustritt. „Verschlüsselung untergraben durch Hintertür-Einführung… ist bewusst eine Schwachstelle einführen, und sie werden immer ausgenutzt.“

    Performance und Update-Zyklen

    Computational Burden:

    • Hash-Generierung für jedes Bild: CPU-Zyklen
    • Datenbankabgleich: Memory-Nutzung
    • Batterieentladung
    • Nutzererfahrungs-Verschlechterung

    Datenbank-Distribution:

    • Größe: 5+ Millionen Hashes – substantieller Speicherbedarf
    • Update-Frequenz: Neue CSAM regelmäßig entdeckt
    • Bandbreite: Milliarden Geräte updaten
    • Sicherheit: Datenbank vor Extraktion/Manipulation schützen

    Kompatibilität:

    • Funktionieren über Gerätegenerationen
    • Verschiedene Prozessor-Fähigkeiten
    • Verschiedene Bildformate

    Vergleich mit bestehenden Systemen

    Status Quo: Server-seitiges Scanning

    Facebook/Meta:

    • Implementierte PhotoDNA 2011
    • Nutzt PhotoDNA und proprietäre PDQ/TMK+PDQF Hashes
    • KI-Klassifikatoren für unbekanntes CSAM
    • Q1 2025: 1,7 Millionen CyberTip-Reports (91-94% aller US-Reports)
    • 97% proaktiv erkannt vor Nutzer-Reports
    • Scanning: Server-seitig nach Upload, vor E2EE (wo angewendet)

    Google:

    • PhotoDNA und CSAI Match API
    • Hash-Matching + Machine Learning
    • Proaktive Erkennungsrate: 99,5% (Bing), 99,9% (andere Dienste)
    • Scanning: Server-seitig

    Microsoft:

    • Bietet PhotoDNA Cloud Service kostenlos an (Azure)
    • Bing, OneDrive, Outlook, Skype, Xbox
    • Proaktive Erkennung >99%
    • Scanning: Server-seitig

    WhatsApp – die kritische Differenz:

    • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Nur Sender und Empfänger können Nachrichten lesen
    • WhatsApp/Meta hat keine Entschlüsselungskeys
    • Kann scannen: Profilfotos, Gruppenfotos, gemeldete Inhalte (unverschlüsselt)
    • Kann NICHT scannen: Nachrichteninhalte, verschlüsselte Dateien in Chats
    • Sperrt 300.000+ Accounts/Monat für CSAM (basierend auf Metadaten, Profilanalyse, Nutzer-Reports)
    • Trägt deutlich weniger Reports bei als Facebook/Instagram

    Effektivität aktueller Systeme:

    • Hash-Matching für bekanntes CSAM: 95-99%+ Erkennungsrate
    • KI-Klassifikatoren für neues CSAM: Höhere Fehlerraten, noch in Entwicklung
    • Lücke: Kann verschlüsselte Inhalte ohne Nutzer-Reports nicht erkennen

    Freiwillig vs. Verpflichtend

    USA:

    • Verpflichtend: Meldung bei „actual knowledge“ (18 U.S.C. § 2258A)
    • Freiwillig: Scanning/Monitoring
    • Explizit: Anbieter sind NICHT verpflichtet zu „affirmativ suchen, screenen, oder scannen“
    • REPORT Act 2024: Erweiterte Meldepflichten, aber immer noch kein Scanning-Zwang

    EU:

    • Aktuell: Temporäre Derogation erlaubt freiwilliges Scanning bis April 2026
    • Genutzt von: Gmail, Facebook Messenger, Instagram, Skype, Snapchat, iCloud Email, Xbox
    • NICHT genutzt von: WhatsApp, Signal (E2EE-Dienste)
    • Vorgeschlagen: Chat Control 2.0 würde Scanning verpflichtend machen
    • Status: Blockiert im Rat, höchst umstritten

    Lokales Löschen im Vergleich

    Unterschiede zu Server-seitigem Scanning:

    • ❌ Weniger effektiv (leicht umgehbar)
    • ✓ Funktioniert mit E2EE (technisch)
    • ❌ Mehr Sicherheitsrisiken (Gerät = Angriffsfläche)
    • ✓ Keine zentrale Datenspeicherung
    • ❌ Schwieriger zu audieren
    • ✓ Kein Behördenzugriff

    Unterschiede zu Chat Control 2.0:

    • ✓ Keine Meldung an Behörden
    • ✓ Keine False-Positive-Strafverfolgung
    • ❌ Immer noch allgemeine und unterschiedslose Überwachung
    • ✓ Weniger Chilling Effect
    • ❌ Immer noch Scanning aller Nutzer

    Bewertung: Ist lokales Löschen grundrechtskonformer?

    Juristische Einschätzung

    Positiv:

    1. Vermeidet die schärfsten EuGH-Bedenken zu Behördenzugang
    2. Keine Datenspeicherung → besser als Data Retention Directive
    3. Niedrigere False-Positive-Konsequenzen
    4. Bessere Datensparsamkeit
    5. Wenn begrenzt auf bekanntes CSAM (Hash-Matching, nicht KI) und nur visuelle Inhalte → möglicherweise am ehesten vertretbar

    Negativ:

    1. Immer noch „allgemein und unterschiedslos“ → EuGH hat dies wiederholt abgelehnt
    2. Scanning aller Kommunikationsinhalte ohne Verdacht
    3. Effektivität fraglich (EDPB: „leicht umgehbar“)
    4. Untergräbt Verschlüsselung fundamental
    5. Mangel an Aufsicht
    6. Grooming-Erkennung oder neues CSAM (KI) → wahrscheinlich unverhältnismäßig auch ohne Meldung

    Das wahrscheinlichste Urteil

    Eng begrenzte Version könnte vertretbar sein:

    • NUR bekanntes CSAM (Hash-Matching mit extrem niedriger False-Positive-Rate)
    • NUR visuelle Inhalte (Bilder/Videos) – kein Text/Audio
    • Klarer gesetzlicher Rahmen mit starken Garantien
    • Schutz der Verschlüsselung (keine Strafen für E2EE-Beibehaltung)
    • Unabhängige Aufsicht (jährliche Audits)
    • Transparenzberichte (aggregierte Statistiken)
    • Sunset-Klauseln (Maßnahme läuft aus, falls nicht erneuert)
    • Regular Review (Evaluation von Effektivität und Verhältnismäßigkeit)

    Breitere Ansätze wahrscheinlich unverhältnismäßig:

    • Neues CSAM-Erkennung (hohe Fehlerraten)
    • Grooming-Erkennung (EDPB empfiehlt Entfernung)
    • Text/Audio-Scanning (besonders eingreifend)
    • Jeder Ansatz ohne Targeting

    Council Legal Service und EDPB-EDPS Einschätzung deuten darauf hin: Selbst die am meisten begrenzte Form von Client-Side Scanning steht vor ernsthaften rechtlichen Hindernissen unter aktuellem EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung.

    Fundamentales Spannungsverhältnis

    Die zentrale Erkenntnis: Lokales Löschen ohne Meldung ist grundrechtskonformer als Ansätze mit zentraler Meldung, aber die grundsätzliche Spannung zwischen „allgemeiner und unterschiedsloser Überwachung“ und EU-Grundrechtsgesetz bleibt bestehen.

    Aus Tele2/Watson: „Die Effektivität des Kampfes gegen schwere Kriminalität kann an sich nicht… allgemeine und unterschiedslose Speicherung rechtfertigen.“

    Diese Logik erstreckt sich auf Scanning. Der EuGH hat eine klare Präferenz für gezielte, verdachtsbasierte Maßnahmen gegenüber generellen, präventiven Massenkontrollen.

    Alternative Ansätze: Was Kritiker vorschlagen

    Zivilgesellschaft, technische Experten und einige Mitgliedstaaten haben grundrechtswahrende Alternativen vorgeschlagen:

    1. Stärkung der Strafverfolgungskapazitäten:

    • Angemessene Ressourcen für Ermittlungseinheiten
    • Fokus auf verdeckte Operationen in Darknet-Foren (wo echte Täter operieren)
    • Internationale Kooperation über Europol verbessern
    • Rückstand bei Verarbeitung existierender Reports reduzieren

    2. Präventionsfokus:

    • Bessere Finanzierung von Präventionsprogrammen
    • Medienkompetenz-Bildung für Kinder
    • Training für Erzieher und Eltern zu Online-Sicherheit
    • Grundursachen von Missbrauch angehen (nicht nur Online-Symptome)

    3. Opferunterstützung:

    • Stabile Finanzierung für Opferunterstützungsorganisationen
    • Schnelle Entfernung von CSAM an der Quelle
    • Unterstützung für Opferrechte ohne Kompromittierung der Privatsphäre aller

    4. Gezielte Maßnahmen:

    • Honeypots: Strafverfolgungs-betriebene Köder-Sites/Profile
    • Gerichtlich angeordnete gezielte Überwachung: Richterlicher Beschluss, Verdacht gegen spezifische Individuen
    • Öffentliches Crawling: EU Centre proaktiv durchsucht öffentlich zugängliche Inhalte (nicht private Nachrichten)
    • Notice and Takedown: Anbieter verpflichten, klar illegalen Inhalt nach Identifizierung zu entfernen

    5. Safety by Design:

    • Starke Meldemechanismen verlangen
    • Altersgerechte Warnsysteme
    • Nutzerkontrollen zur Blockierung unerwünschter Kontakte
    • Bestätigungsprompts vor Teilen persönlicher Informationen
    • Moderation von Hochrisiko-öffentlichen Räumen

    Schlussfolgerung: Ein Dilemma ohne perfekte Lösung

    Der Ansatz „lokales Löschen ohne zentrale Meldung“ repräsentiert einen Versuch, zwischen Kinderschutz-Zielen und digitalen Grundrechten zu vermitteln. Die umfassende Analyse zeigt:

    Vorteile gegenüber Chat Control 2.0:

    • Keine Behörden-Massenüberwachung
    • Keine Strafverfolgung Unschuldiger durch False Positives
    • Keine zentrale Datenspeicherung
    • Geringeres Missbrauchsrisiko
    • Weniger Chilling Effect

    Verbleibende fundamentale Probleme:

    • Immer noch „allgemeine und unterschiedslose“ Überwachung aller Nutzer
    • Scanning von Kommunikationsinhalten ohne Verdachtsmoment
    • Untergräbt Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
    • Leicht umgehbar → Effektivitätszweifel
    • Technisch komplexe Implementierung mit Sicherheitsrisiken
    • Slippery-Slope-Risiko (Function Creep zu anderen Inhalten)

    Rechtliche Einordnung: Eine eng begrenzte Implementierung (nur bekanntes CSAM, nur Bilder/Videos, Hash-Matching, starke Garantien) könnte als verhältnismäßiger eingestuft werden als Ansätze mit zentraler Meldung. Aber selbst diese Version würde wahrscheinlich rechtlich angefochten und müsste vom EuGH geprüft werden.

    Technische Realität: Client-Side Scanning schafft neue Sicherheitslücken, die von Kriminellen, feindlichen Staaten und Geheimdiensten ausgenutzt werden können. Die Infrastruktur, einmal etabliert, lässt sich technisch nicht auf CSAM beschränken. Apples Rückzug und die vernichtenden Einschätzungen von 587 Sicherheitsforschern unterstreichen: CSS ist keine privatsphärenwahrende Alternative zu Verschlüsselung brechen – es ist nur eine andere Methode, dasselbe Überwachungsergebnis zu erzielen.

    Politische Realität: Am 14. Oktober 2025 steht die nächste kritische Abstimmung im EU-Rat an. Deutschland ist der entscheidende Swing-Vote. Nach sieben gescheiterten Präsidentschaften und beispielloser Opposition bleibt fraglich, ob überhaupt eine Form von verpflichtendem Client-Side Scanning politisch durchsetzbar ist.

    Die fundamentale Spannung bleibt ungelöst: Wirksamer Kinderschutz vs. digitale Privatsphäre und Sicherheit für 450 Millionen EU-Bürger. Lokales Löschen ohne Meldung mag einige rechtliche und praktische Probleme mildern – aber das Kernproblem der „allgemeinen und unterschiedslosen“ Überwachung, das der EuGH wiederholt abgelehnt hat, besteht fort.

    Wie EDPB-EDPS, Council Legal Service und die „Bugs in Our Pockets“-Autoren übereinstimmend warnen:Selbst technisch raffinierte Client-Side-Scanning-Systeme stehen vor ernsthaften rechtlichen, technischen und gesellschaftlichen Hindernissen unter EU-Grundrechtsschutz. Die Suche nach einer Lösung, die wirksamen Kinderschutz mit Grundrechtswahrung vereinbart, geht weiter.